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   BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57   

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BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57 (https://dejure.org/1958,246)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1958 - I CB 147.57 (https://dejure.org/1958,246)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1958 - I CB 147.57 (https://dejure.org/1958,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wohnsiedlungsgesetz; bayer. Bauordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 198
  • DÖV 1958, 378
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
    Die bindende Wirkung, welche die Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren hat (BVerwGE 3, 351), hat ihre Grenze in der Zuständigkeit der Wohnsiedlungsbehörde.

    Die Untersuchung der der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Frage, inwieweit die von der Beklagten erteilten Wohnsiedlungsgenehmigungen für das Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung haben, muß hier zu einem anderen Ergebnis führen als in der vom Kläger erwähnten Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1956 (BVerwGE 3, 351).

    Bei der dargestellten Rechtslage kommt es nicht mehr darauf an, ob die bindende Wirkung der Wohnsiedlungsgenehmigungen etwa auch deshalb nicht eintreten konnte, weil die Genehmigungen möglicherweise unter Verletzung des objektiven Rechts erteilt worden waren (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 28. Juni 1956, a.a.O. S. 353).

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen über die bindende Wirkung von behördlichen Zusagen (vgl. Urteil vom 8. März 1956, BVerwGE 3, 199 [203]) ausgeführt hat, findet die bindende Wirkung solcher Zusagen ihre Grenze dort, wo der Zusagende seine Befugnisse überschritten hat.
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
    Der Gleichheitsgrundsatz gibt aber, wie der Senat schon häufig ausgesprochen hat, keinen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern (vgl. Urteile des Senatsvom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [NJW 1955 S. 1452] undvom 8. November 1956 - BVerwG I C 217.54 -).
  • BVerwG, 08.11.1956 - I C 217.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
    Der Gleichheitsgrundsatz gibt aber, wie der Senat schon häufig ausgesprochen hat, keinen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern (vgl. Urteile des Senatsvom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [NJW 1955 S. 1452] undvom 8. November 1956 - BVerwG I C 217.54 -).
  • BVerwG, 07.09.1956 - I C 222.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
    In diesem Falle ist aber nach dem Sinn der Zulassungsvoraussetzung des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ein Grund zur Zulassung der Revision nicht mehr gegeben (vgl. Beschluß des Senatsvom 7. September 1956 - BVerwG I C 222.54 - mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65

    Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung -

    Die Regelung in § 177 BBauG trägt - mit gewissen Einschränkungen - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 254; 3, 351 [BVerwG 25.06.1956 - V C 29/55]; 6, 198) [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]Rechnung, wonach der Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung für das nachfolgende Baugenchmigungsverfahren insofern rechtliche Bedeutung zukomme, als die Baugenehmigung oder Bebauungsgenehmigung grundsätzlich nicht aus Gründen vorsagt werden dürfe, die Gegenstand der Prüfung im Verfahren nach dem Wohnsiedlungsgesetz waren, Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung schon in seinen Urteilen vom 28. November 1960 - III ZR 139/59 - und vom 28. Mai 1962 - III ZR 33/60 = WM 1962, 1008 angeschlossen -, dabei aber hervorgehoben, daß eine Bindung nur an die Entscheidung der zuständigen Behörde (so auch BVerwGE 6, 198) und bei unveränderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen (vgl. BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] in Betracht komme.

    Zunächst konnte sich die Frage aufdrängen, weshalb der Gesetzgeber in § 21 BBauG wohl - mit gewissen Einschränkungen - die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wohnsiedlungsgenehmigung (BVerwGE 1, 254; 3, 351 [BVerwG 25.06.1956 - V C 29/55]; 6, 198) [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]berücksichtigt habe, aber nicht das Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202), obwohl es zeitlich vor den abschließenden Lesungen des Bundesbaugesetzes ergangen war.

    Die frühere Genehmigung macht aber die Genehmigung eines weiteren genehmigungsbedürftigen Vorgangs nicht entbehrlich (BVerwGE 10, 202, 206) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]; es findet eine erneute sachliche Prüfung statt, bei der die Genehmigungsbehörde zwar in gewisser Hinsicht gebunden, eine Versagung der neu erbetenen Genehmigung aber nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 3, 351, 353 [BVerwG 28.06.1956 - I C 93/54]; 6, 198 [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]; 10, 202, 207), [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]und das hat gerade für den Fall zu gelten,daß die der früheren Beurteilung zugrunde liegenden Verhältnisse sich geändert haben.

  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60
    Denn auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1956 (BVerwGE 5» 351) vermag die Wohnsiedlungsgenehmigung die Bauerlaubnis nicht zu ersetzen, ihre Erteilung bindet die Baugcnehmigungsbehöi'de lediglich in bestimmtem Umfange bei der Entscheidung über den ihr vorzulegenden Bauantrag (vgl. auch BVerwGE 6, 198).

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 351; 6, 198), die Behörde werde durch die Erteilung der V/ohnsiedlungsgenehmigung in der Weise gebunden, daß sie die Bebauungs- oder Baugenehmigung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen dürfe, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren, ist zwar - 22.

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65

    Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer

    Der mit dem Inhalt einer Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen in der Rechtsprechung entwickelte Anspruch (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - in BVerwGE 3, 351 [352 ff.], Beschluß vom 21. Februar 1958 - BVerwG I CB 147.57 - in BVerwGE 6, 198 [199 ff.] und Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - in BVerwGE 10, 202 [206 ff.]) unterstand als solcher nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und wurde dementsprechend durch die Eigentumsgewährleistung auch nicht gegen eine Entziehung oder Verkürzung gesichert.
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte

    Der mit dem Inhalt einer Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen in der Rechtsprechung entwickelte Anspruch (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - in BVerwGE 3, 351 [352 ff.], Beschluß vom 21. Februar 1958 - BVerwG I CB 147.57 - in BVerwGE 6, 198 [199 ff.] und Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - in BVerwGE 10, 202 [206 ff.]) unterstand als solcher nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und wurde dementsprechend durch die Eigentumsgewährleistung auch nicht gegen eine Entziehung oder Verkürzung gesichert.
  • BGH, 20.12.1973 - III ZR 85/70

    Entschädigungsanspruch wegen Unbebaubarkeit eines Grundstücks durch nach dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 254; 3, 351; 6, 198; 10, 202) hat die Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung insofern bindende Wirkung für das nachfolgende Bauerlaubnisverfahren, als die Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr aus Gründen versagt werden darf, die Gegenstand der Prüfung im Genehmigungsverfahren waren.
  • BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66

    Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung bei § 33 Bundesbaugesetz (BBauG) -

    Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.ll, § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]).
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67

    Rechtsmittel

    Der mit dem Inhalt einer Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen in der Rechtsprechung entwickelte Anspruch (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - in BVerwGE 3, 351 [352 ff.] , Beschluß vom 21. Februar 1958 - BVerwG I CB 147.57 - in BVerwGE 6, 198 [199 ff.] und Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - in BVerwGE 10, 202 [206 ff.]) unterstand als solcher nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und wurde dementsprechend durch die Eigentumsgewährleistung auch nicht gegen eine Entziehung oder Verkürzung gesichert.
  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 119.66

    Planungen bezüglich der Ausweisung eines Gebiets als Wochenendhausgebiet - Antrag

    Daß Zusagen unter den vorliegenden Umständen einen Bestandsschutz nicht zu begründen vermögen, hat das Bundesverwaltungsgericht seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht auch im Hinblick auf den Vortrag des Klägers nicht nochmals in einem Revisionsverfahren geprüft zu werden.
  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 125.66

    Nachträgliche Genehmigung eines ohne Baugenehmigung im Außenbereich errichteten

    Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]).
  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 136.66

    Errichtung eines Ferienhauses im Außenbereich - Beeinträchtigung öffentlicher

    Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.])und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171-63 - [Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]).
  • BVerwG, 21.11.1966 - IV B 121.66

    Nachträgliche Genehmigung eines Ferienhauses im Außenbereich - Grundsätzliche

  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 114.66

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1965 - III ZR 129/65

    Abweisung einer Klage durch Prozessurteil - Abweisung einer Klage als unzulässig

  • BVerwG, 19.03.1960 - VII B 7.60

    Beruhen der Entscheidung des Berufungsgerichts auf der Würdigung der besonderen

  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 126.66

    Umfang der Berücksichtigung des Fortschreitens von Planungsarbeiten einer

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